Elektrokleinstfahrzeuge Bußgelder – E-Scooter Strafen (eKFV PLEV)

Wer im Straßenverkehr eine Verkehrsübertretung gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) begeht, muss ein Bußgeld bezahlen oder im schlimmsten Fall sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Änderungen und Neuerung gibt es jedoch auch im Bereich des Betriebs von Elektrokleinstfahrzeugen und bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen. Die wichtigsten Neuerungen werden nachstehend zusammengefasst, dazu gehört das Führen von E-Scootern, E-Skateboards, Hoverboards und E-Einräder, welche alle unter Elektrokleinstfahrzeuge fallen. 


E-Scooter Strafen bei Versicherungskennzeichen und Versicherungsplaketten

Die Bußgelder zu den Verstößen zur Versicherung und Versicherungsplaketten: Was passiert, wenn an dem E-Scooter die Plakette fehlt?

Verstoß

Strafe

Versicherungsplakette nicht auf dem Fahrzeug verklebt (Versicherung besteht jedoch).  Jeder Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug mit einer Versicherungsplakette beziehungsweise mit einem Versicherungskennzeichen gesetzmäßig auszustatten. 

10 €

E-Scooter Strafen bei Betriebsbeschränkungen

Die Bußgelder zu den Verstößen zur gesetzeswidrigen Inbetriebnahme der Elektrokleinstfahrzeuge: Was passiert, wenn der E-Scooter ohne ABE in Betrieb genommen wird? 

Verstoß

Strafe

Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen. Elektrokleinstfahrzeuge müssen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder über eine Einzelbetriebserlaubnis verfügen. 

70 €

Anordnen oder es zulassen, dass jemand das Fahrzeug ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder über Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlicher Straße fährt.

70 €

Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen ohne gültige Versicherungsplakette. Jedes Elektrokleinstfahrzeug muss über eine gültige Versicherungsplakette verfügen.

40 €

Anordnen oder es zulassen, dass jemand das Fahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlicher Straße fährt.

40 €

Inbetriebnahme mit erloschener Betriebserlaubnis von Elektrokleinstfahrzeugen. 

30 €

Anordnen oder es zulassen, dass jemand das 

Fahrzeug bei erloschener Betriebserlaubnis auf öffentlicher Straße fährt.

30 €

Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei Verstoß gegen die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Mehr dazu hier.

20 €

Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei Verstoß gegen die Anforderung an die Schalleinrichtung (Hupe, Klingel oder ähnliches) von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehr.

15 €

Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei Verstoß gegen sonstige Sicherheitstechnische Einrichtungen von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehr.

25 €

E-Scooter Strafen bei verhaltensrechtliche Anforderungen

Die Bußgelder zu den Verstößen bei falschen oder gefährlichen Verhalten mit dem Betrieb des Fahrzeuges: Was passiert, wenn ich mit den E-Scooter gegen die Verkehrsregeln verstoße?

Verstoß

Strafe

Befahren nicht zulässiger Verkehrsflächen

15 €

- mit Behinderung 

20 €

- mit Gefährdung

25 €

- mit Sachbeschädigung

30 €

Nebeneinander fahren mit dem Elektrokleinstfahrzeug

15 €

- mit Behinderung 

20 €

- mit Gefährdung

25 €

- mit Sachbeschädigung

30 €

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