Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

Auf dieser Seite findest du die aktuellsten Informationen zu der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge. Zurzeit gilt diese nur für Geräte mit Lenkstange. Hier geht es zur Übersicht zu den E-Scootern mit Straßenzulassung oder zum E-Scooter Test.

Die finale Verordnung kannst du dir hier downloaden: Zulassung Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV eKFV) Final.

Elektrokleinstfahrzeugen Verordnung (Zusammenfassung)

Bei der Genehmigung von zwei-, drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen ist die EU-Verordnung Nr. 168/2013 seit 2016 anzuwenden. In dieser Verordnung sind jedoch weder selbst-balancierende Fahrzeuge noch Fahrzeuge ohne Sitz enthalten. Verordnungen diesbezüglich können auf nationaler Ebene vergeben werden. Deshalb wird gefordert, dass auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie Monowheeles, E-Scooter ohne Sitz und E-Skateboards, gültige Regelungen getroffen werden.

Ziel

Das Ziel ist die Einführung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV), in der alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb enthalten sind. Es sollen für all diese Elektrokleinstfahrzeuge straßenverkehrsrechtliche Vorschriften geben, die eine Fahrererlaubnis, eine Fahrzeugzulassungsverordnung, eine Bußgeldkatalogverordnung und einen Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette inkludieren.

Anwendungsbereich

Anwendbar soll die eKFV auf alle Elektrokleinstfahrzeuge sein, die mit einem Elektroantrieb, der über Geschwindigkeit von 12 bis 20 km/h leisten kann, ausgestattet sind und weitere Merkmale aufweisen, wie

  • Gerät ohne Sitz oder selbst balancierend mit oder ohne Sitz
  • Haltestange von min. 50 cm und min. 70 cm für Geräte ohne Sitz
  • maximale Nenndauerleistung von 500 Watt oder 1400 Watt davon min. 60 % für die Selbstbalancierung
  • maximale Maße von 70 Zentimeter Gesamtbreite, 140 Zentimeter Gesamthöhe und maximale Gesamtlänge von 200 Zentimetern
  • maximales Gesamtgewicht von 50 Kilogramm
  • eine Anzeige für den Energievorrat.

Anforderung an das Inbetriebsetzen

Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sollen die folgenden Punkte sein:

  • Typ entspricht der Betriebserlaubnis
  • Versicherungsplakette nach § 29a Absatz 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist vorhanden
  • Identifizierung des Fahrzeugtyps durch Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“ und Identifizierungsnummer ist am Fahrzeug angebracht

Berechtigung zum Führen

Berechtigt zum Führen sind:

  • Fahrzeuge bis 20 km/h: Personen ab 14 Jahren

Anforderung an die Bremse

Es sollen zwei voneinander unabhängige Bremsen mit den folgenden Funktionen vorhanden sein:

  • Bremswirkung bis zum vollkommenen Stillstands des Fahrzeuges
  • Wirksamkeit der Bremsen muss bis zur Maximalgeschwindigkeit gegeben sein
  • minimaler Verzögerung von 3,5 m/s2
  • jede einzelne Bremse muss eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung erreichen
  • Drei oder vierrädriger Fahrzeug müssen eine fest angebrachte Einrichtung zum Feststellen haben (sowas wie eine Handbremse)

Anforderung an die Beleuchtung

Jedes zugelassene Elektrofahrzeug benötigt eine lichttechnische Einrichtung, die den Anforderungen des § 67 Absatz 1 bis 6 der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht. Zu dieser Verordnung zählen die folgenden Punkte:

  • Darf abnehmbar sein. Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen verbaut sein. Dürfen eine Bremslichtfunktion haben
  • Die Beleuchtung erfolgt über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb
  • Es sind gelbe Rückstrahler oder weiße zur seitlichen Kennzeichnung vorhanden. Bei einspurigen Fahrzeugen reicht die Kennzeichnung der außenliegenden Räder
  • Eine Beleuchtung muss nach vorne und hinten erfolgen

Anforderung an Schallzeichen

Jedes Elektrokleinstfahrzeug muss mit einem Signalzeichen, wie beispielsweise eine helltönende Glocke, ausgestattet sein.

Sonstige Anforderungen

Jedes zugelassene Elektrokleinstfahrzeug muss alle Prüfanforderungen erfüllen. Des Weiteren müssen alle Anforderungen der Regelung Nr. 10 der UN/ECE, also einheitliche Bedingungen hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit, für eine Zulassung erfüllt werden. Ebenfalls zu tragen kommen muss die DIN EN 15194-2017-Verordnung, also Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation. Des Weiteren sollen die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • Wirksamer Schutz gegen das Berühren spannungsführender Bauteile
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Verstellen aller Bau- und Bedienteile
  • Sichere Bedienung des Fahrzeuges für alle Beteiligten
  • Schnelles Ausschalten der Motorleistung muss möglich sein

Zulässige Verkehrsflächen

Alle Geräte

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: Dürfen nur auf Radwegen / Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: Dürfen nur Radwege und Seitenstreifen befahren, sind diese nicht vorhanden dürfen sie auf der Straße fahren

Straßenverkehrsbehörden können abweichend Ausnahmen für Gehwegen und Fußgängerzonen einrichten. Diese müssen mit folgendem Schild ausgezeichnet sein: 

Elektrokleinstfahrzeuge PLEV eKFV Straßenschild

„Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 km/h frei“

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV eKFV)

Elektrokleinstfahrzeuge, im EU-Jargon auch Personal Light Electric Vehicles (PLEV) genannt, sind Fahrzeuge, die über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Die Zulassung solcher Kraftfahrzeuge ist nach § 1 Absatz 2 StVG geregelt, weshalb die gleichen Regelungen wie für andere Kraftfahrzeuge, wie Motorräder und Quads, gelten. Die Rahmenbedingungen gelten jedoch nicht für Fahrzeuge mit Elektromotorradantrieb, die selbst-balancierend fahren oder die keinen Sitz haben, obwohl sie schneller als 6 km/h fahren können. Diese sind derzeit noch nicht in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) enthalten. Denn diese Fahrzeuge besitzen gewisse Besonderheiten, wie ein geringes Gewicht und die Fähigkeit, sie falten und tragen zu können. Zu diesen nicht zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen gehören Monowheels, Hoverboards, E-Scooter, Roller mit Elektroantrieb und E-Skateboards.

Monowheels

Monowheel ist die englische Bezeichnung für Einrad. Andere Synonyme sind Airwheel und Solowheel. Für das Fahren ist eine gute Übung und Balance erforderlich, da man auf einem Standbrett mit einem einzelnen Rad zwischen der Füße steht. Alle zusammen haben gemein, dass sie per Elektromotor angetrieben werden und die Geschwindigkeit durch Gewichtsverlagerung bestimmt wird. Ein Monowheel kann bis zu 25 km/h schnell fahren.

Hoverboards

Ein Hoverboard ist eine Art Skateboard, bei dem das Board quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist und das ebenfalls elektrisch betrieben wird. Es besitzt zwei Räder und wird mittels Neigung des Trittbretts nach vorne oder nach hinten gesteuert.

E-Scooter

Bei einem Elektro-Scooter handelt es sich um einen Roller auf zwei Rädern, der über einen Elektromotor, ein Trittbrett und eine Lenkstange verfügt.  Die Geschwindigkeit lässt sich per Daumen regulieren. In vielen Großstädten der Welt werden E-Scooter mittlerweile zum Ausleihen, als Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Fahrrad angeboten.

E-Skateboards

Das Elektro-Skateboard sieht wie ein Skateboard aus und verfügt über vier Räder und einen Elektroantrieb, der eine Geschwindigkeit von bis zu 48 km/h auf den Tachometer bringt. Die erreichbare Geschwindigkeit und die Beschleunigung sind vom Körpergewicht des Fahrers abhängig.

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